Die besten Nachwuchs - Fahrpferde Deutschlands bei dem Bundeschampionat vom 29. August bis 2. September 2018, in Warendorf. Der Weg - die Qualifikationsbestimmungen für die Fahrpferde sind online. Alle Informationen
E. Fahrpferde:
I. 4-/5-jährige Pferde: Zur Qualifikation zum -Bundeschampionat werden alle Eignungsprüfungen für Fahrpferde Kl. A gem. §§ 390 – 392 LPO gewertet. Die Durchführung einer Einlaufprüfung wird empfohlen. Hierzu kann eine zweite Eignungsprüfung derselben Klasse dienen. Für die Bundeschampionate qualifizieren sich alle 4- bis 5-jährige Deutschen Reitpferde (gemäß ZVO der Deutschen Reiterlichen Vereinigung, Bereich Zucht) der Liste I (gemäß § 16 LPO) mit einer Endnote von 7,0 und besser.
Zusätzlich startberechtigt sind die Finalisten der Fahrpferde des Bundeschampionats Warendorf aus dem Vorjahr.
Darüber hinaus kann jeder Warmblut-Zuchtverband der FN zwei Deutsche Reitpferde (gemäß ZVO der Deutschen Reiterlichen Vereinigung, Bereich Zucht) der Liste I (gemäß § 16 LPO) benennen.
II. 6- /7- jährige Pferde: Zur Qualifikation zum -Bundeschampionat werden folgende Prüfungen gewertet:
1.) Alle Eignungsprüfungen für Fahrpferde Kl. M gem. §§ 390 – 392 LPO. Es ist auch möglich eine zweite Eignungsprüfung derselben Klasse auszuschreiben.
Für die Bundeschampionate qualifizieren sich alle 6- bis 7-jährige Deutschen Reitpferde (gemäß ZVO der Deutschen Reiterlichen Vereinigung, Bereich Zucht) der Liste I (gemäß § 16 LPO), mit einer Endnote von 6,5 und besser.
2.) Darüber hinaus qualifizieren sich: 6- bis 7-jährige Deutschen Reitpferde (gemäß ZVO der Deutschen Reiterlichen Vereinigung, Bereich Zucht) der Liste I (gemäß § 16 LPO), die eine kombinierte LP für Einspänner mindestens Kl. M mit mindestens 60 % der erreichbaren Punktsumme in der TP Dressur in Wertung beendet haben.
3.) und/oder: 6- bis 7-jährige Deutschen Reitpferde (gemäß ZVO der Deutschen Reiterlichen Vereinigung, Bereich Zucht) der Liste I (gemäß § 16 LPO), die in einer kombinierten LP aus Dressurprüfung der Kl. M (Einspänner) und Kombiniertem Hindernisfahren mit Geländehindernissen mindestens Kl. M (Einspänner) gem. LPO § 742 mit einer Mindest-Wertnote von 6,0 in der TP Dressur platziert waren.
Zusätzlich startberechtigt sind die Finalisten der Fahrpferde des Bundeschampionats Warendorf aus dem Vorjahr.
Darüber hinaus kann jeder Warmblut-Zuchtverband de FN zwei Deutschen Reitpferde (gemäß ZVO der Deutschen Reiterlichen Vereinigung, Bereich Zucht) der Liste I (gemäß § 16 LPO) benennen.
Bei allen Qualifikationsprüfungen zum -Bundeschampionat müssen entsprechend qualifizierte Richter eingesetzt werden (Qualifikation mindestens FBA und FM). Zum -Bundeschampionat sind keine einachsigen Wagen zugelassen.
Die Auflistung der 6 + 7 jährigen Fahrpferde erfolgt unter Vorbehalt. Wer den Modus der kombinierten Prüfung wählt, muss das geforderte Dressurergebnis (60%) per unterschriebenen Richterzettel nachweisen.
Jeden Herbst werden in Warendorf 20 Topnachwuchspferde und -ponys in den Disziplinen Dressur, Springen, Vielseitigkeit und Fahren zu Bundeschampions gekürt. Alle Informationen finden sie auf der Veranstaltungshomepage -> https://www.pferd-aktuell.de/bundeschampionate